
Der Kreisausschuss
Neben dem Kreistag kennt die hessische Kommunalverfassung den Kreisausschuss als weiteres Hauptorgan. Aufgabe des Kreisausschusses ist es, die laufende Verwaltung „zu besorgen". Innerhalb seiner Kompetenzen sind in einer nicht vollständigen Darstellung als Aufgaben zu nennen,
- die Ausführung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen,
- die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und deren Ausführung,
- die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe des Landkreises,
- die Aufstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsprogrammes sowie
- die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens und
- die Vertretung des Landkreises, die Führung des Schriftwechsels und der Vollzug von Kreisurkunden
Zusammensetzung
Der Kreisausschuss setzt sich zusammen aus dem Landrat sowie weiteren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Der von den Bürger/innen direkt gewählte Landrat ist der Vorsitzende des Kreisausschusses. Ihm fällt die Aufgabe zu, die Beschlüsse des Kreisausschusses vorzubereiten und auszuführen, sofern Kreisbeigeordnete nicht ausdrücklich mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Kreisausschusses wird durch die Hauptsatzung geregelt.
Mitglied der FWG im Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Name | Dieter Blöcher |
|---|---|
Funktion | Ehrenamtl. Kreisbeigeordneter |
Adresse | Rother Strasse 27 |
Kontakt |
Kommissionen
So wie der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden kann, hat der Kreisausschuß die Möglichkeit, zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen zu bilden.
Eine Schulkommission ist nach § 148 Abs. 1 Hess. Schulgesetz zu bilden. Neben der Schulkommission wird die Arbeit des Kreisausschusses durch die Sportkommission sowie die Frauenkommission unterstützt.
Ferner sind nach § 6 des Eigenbetriebsgesetzes für die Eigenbetriebe des Lahn-Dill-Kreises Betriebskommissionen gebildet worden.
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